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   BAG, 16.05.2002 - 6 AZR 198/01   

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https://dejure.org/2002,7913
BAG, 16.05.2002 - 6 AZR 198/01 (https://dejure.org/2002,7913)
BAG, Entscheidung vom 16.05.2002 - 6 AZR 198/01 (https://dejure.org/2002,7913)
BAG, Entscheidung vom 16. Mai 2002 - 6 AZR 198/01 (https://dejure.org/2002,7913)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • lexetius.com

    Vergütung von Lehrkräften bei höherwertiger Tätigkeit

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Maßgebliche Vergütungsgruppe bei Eingruppierung einer angestellten Grundschulleiterin in Sachsen im Falle ihres Tätigwerdens als kommissarischen Vertreterin kraft Direktionsrechts

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Lehrereingruppierung - Vergütung von Lehrkräften bei höherwertiger Tätigkeit; Eingruppierung von Lehrern in Sachsen - Bestellung einer Lehrerin zur kommissarischen Schulleiterin kraft Direktionsrechts - maßgebliche Vergütungsgruppe bei vertretungsweiser Wahrnehmung der ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2003, 64 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (9)

  • BAG, 26.04.2001 - 8 AZR 281/00

    Zulage für Lehrkräfte bei höherwertiger Tätigkeit

    Auszug aus BAG, 16.05.2002 - 6 AZR 198/01
    Dies ergibt sich aus Wortlaut, Systematik sowie Sinn und Zweck des § 2 Nr. 3 ÄnderungsTV Nr. 1. Der Senat folgt insoweit der Rechtsprechung des Achten Senats (26. April 2001 - 8 AZR 281/00 - AP BAT-O § 24 Nr. 5).

    Diese Bestimmung hat ohne die Geltung des § 22 BAT-O keinen Anwendungsbereich (BAG 26. April 2001 - 8 AZR 281/00 - aaO).

    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, an der festzuhalten ist, dient die tarifliche Regelung in § 2 Nr. 3 ÄnderungsTV Nr. 1 der vergütungsrechtlichen Gleichbehandlung der Lehrkräfte, unabhängig davon, ob sie im Beamten- oder Angestelltenverhältnis stehen (13. Juni 1996 - 6 AZR 858/94 - aaO; 26. April 2001 - 8 AZR 281/00 - aaO).

    Dann würden angestellte Lehrkräfte gegenüber Beamten bevorzugt, was die Tarifvorschrift gerade verhindern will (BAG 26. April 2001 - 8 AZR 281/00 - aaO).

    Nach dieser Bestimmung, die nach der Rechtsprechung des Achten Senats des Bundesarbeitsgerichts wegen der gebotenen vergütungsrechtlichen Gleichbehandlung auf angestellte Lehrkräfte entsprechende Anwendung findet (26. April 2001 - 8 AZR 281/00 - aaO), erhält ein Beamter, dem die Aufgaben eines höherwertigen Amtes vorübergehend vertretungsweise übertragen wurden, nach achtzehn Monaten der ununterbrochenen Wahrnehmung dieser Aufgaben eine Zulage, wenn in diesem Zeitpunkt die haushaltsrechtlichen und laufbahnrechtlichen Voraussetzungen für die Übertragung dieses Amtes vorliegen.

  • BAG, 13.06.1996 - 6 AZR 858/94

    Eingruppierung einer Sonderschullehrerin

    Auszug aus BAG, 16.05.2002 - 6 AZR 198/01
    Dadurch wird erreicht, daß angestellte und verbeamtete Lehrkräfte, die oft nebeneinander an derselben Schule unter weitgehend gleichen Arbeitsbedingungen tätig sind, bei gleicher Leistung eine annähernd gleich hohe Vergütung für ihre Tätigkeit erhalten, ohne Rücksicht darauf, ob sie Beamte oder Angestellte sind (vgl. Senat 13. Juni 1996 - 6 AZR 858/94 - BAGE 83, 201 und BAG 20. April 1994 - 4 AZR 312/93 - BAGE 76, 264).

    Da Vorbemerkung Nr. 6 der Arbeitgeber-Richtlinien im Gegensatz zur Tarifautomatik des § 22 Abs. 2 BAT-O angestellten Lehrkräften in Bezug auf eine Höhergruppierung nur die Rechtsstellung einräumt, die beamtete Lehrer bei einer Beförderung haben, hatte die Klägerin auch bei Vorhandensein einer Planstelle keinen Anspruch auf Höhergruppierung in die Vergütungsgruppe III BAT-O sondern nur einen Anspruch auf eine ermessensfehlerfreie Entscheidung des Beklagten (Senat 13. Juni 1996 - 6 AZR 858/94 - aaO).

    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, an der festzuhalten ist, dient die tarifliche Regelung in § 2 Nr. 3 ÄnderungsTV Nr. 1 der vergütungsrechtlichen Gleichbehandlung der Lehrkräfte, unabhängig davon, ob sie im Beamten- oder Angestelltenverhältnis stehen (13. Juni 1996 - 6 AZR 858/94 - aaO; 26. April 2001 - 8 AZR 281/00 - aaO).

  • BAG, 16.01.1985 - 7 AZR 270/82

    Trennungsgeld bei Einstellung an anderem Ort als Wohnort

    Auszug aus BAG, 16.05.2002 - 6 AZR 198/01
    Ohne eine positive Ermessensentscheidung kann ein Anspruch auf Höhergruppierung nur gegeben sein, wenn jede andere Entscheidung ermessensfehlerhaft wäre, sich das Ermessen des Arbeitgebers bei der Auswahlentscheidung also "auf Null" reduziert hat (vgl. BAG 16. Januar 1985 - 7 AZR 270/82 - AP BAT § 44 Nr. 9).
  • BAG, 18.06.1997 - 4 AZR 728/95

    Höhe der Zulage bei probeweiser Übertragung höherwertiger Tätigkeit

    Auszug aus BAG, 16.05.2002 - 6 AZR 198/01
    Aus dem Verweis in § 24 BAT-O auf § 22 Abs. 2 Unterabs. 2 bis 5 BAT-O folgt zwingend, daß ein Anspruch auf eine persönliche Zulage nur dann besteht, wenn sämtliche Anforderungen der höheren Vergütungsgruppe erfüllt sind, also die dem Angestellten vorübergehend oder vertretungsweise übertragene andere Tätigkeit den Tätigkeitsmerkmalen der höheren Vergütungsgruppe entspricht (vgl. BAG 18. Juni 1997 - 4 AZR 728/95 - AP BAT-O § 24 Nr. 1).
  • BAG, 17.12.1997 - 5 AZR 332/96

    Widerruf der Bestellung zum kommissarischen Schulleiter

    Auszug aus BAG, 16.05.2002 - 6 AZR 198/01
    Die Bestellung einer Lehrerin zur kommissarischen Schulleiterin ist vom Direktionsrecht als dem vertraglichen Leistungsbestimmungsrecht des Arbeitgebers nach § 315 BGB gedeckt (BAG 17. Dezember 1997 - 5 AZR 332/96 - BAGE 87, 311 und 16. September 1998 - 5 AZR 181/97 - BAGE 89, 376).
  • BAG, 20.04.1994 - 4 AZR 312/93

    Eingruppierung einer Lehrerin nach dem BAT-O

    Auszug aus BAG, 16.05.2002 - 6 AZR 198/01
    Dadurch wird erreicht, daß angestellte und verbeamtete Lehrkräfte, die oft nebeneinander an derselben Schule unter weitgehend gleichen Arbeitsbedingungen tätig sind, bei gleicher Leistung eine annähernd gleich hohe Vergütung für ihre Tätigkeit erhalten, ohne Rücksicht darauf, ob sie Beamte oder Angestellte sind (vgl. Senat 13. Juni 1996 - 6 AZR 858/94 - BAGE 83, 201 und BAG 20. April 1994 - 4 AZR 312/93 - BAGE 76, 264).
  • BAG, 16.09.1998 - 5 AZR 181/97

    Bestehen eines Arbeitsverhältnisses als Schulleiterin trotz Widerrufs der

    Auszug aus BAG, 16.05.2002 - 6 AZR 198/01
    Die Bestellung einer Lehrerin zur kommissarischen Schulleiterin ist vom Direktionsrecht als dem vertraglichen Leistungsbestimmungsrecht des Arbeitgebers nach § 315 BGB gedeckt (BAG 17. Dezember 1997 - 5 AZR 332/96 - BAGE 87, 311 und 16. September 1998 - 5 AZR 181/97 - BAGE 89, 376).
  • BAG, 18.05.1994 - 4 AZR 524/93

    BAT - Eingruppierung - Sportlehrer

    Auszug aus BAG, 16.05.2002 - 6 AZR 198/01
    Die Anwendung von § 22 BAT-O setzt daher voraus, daß die Tätigkeit des Angestellten überhaupt von der Vergütungsordnung zum BAT-O erfaßt wird (vgl. BAG 18. Mai 1994 - 4 AZR 524/93 - BAGE 77, 23).
  • LAG Sachsen, 14.03.2001 - 3 Sa 175/00

    Persönliche Zulage gemäß § 24 BAT-O

    Auszug aus BAG, 16.05.2002 - 6 AZR 198/01
    Auf die Revision des Beklagten wird das Urteil des Sächsischen Landesarbeitsgerichts vom 14. März 2001 - 3 Sa 175/00 - teilweise aufgehoben.
  • BAG, 24.01.2007 - 4 AZR 629/06

    Lehrereingruppierung - "Beförderungsanspruch" - Rechtsschutz gegen dienstliche

    Gegen diese Gleichstellung bestehen auch keine rechtlichen Bedenken (st. Rspr., vgl. zB BAG 16. Mai 2002 - 6 AZR 198/01 - EzBAT BAT §§ 22, 23 M. Lehrer Nr. 102; 20. April 1994 - 4 AZR 312/93 - BAGE 76, 264, 271 f.).
  • BAG, 13.11.2014 - 6 AZR 1055/12

    Anspruch einer Lehrkraft auf beamtenrechtliche Ausgleichszulagen

    a) § 2 Nr. 3 des Änderungstarifvertrags Nr. 1 zum BAT-O vom 8. Mai 1991 dient der vergütungsrechtlichen Gleichbehandlung der Lehrkräfte, unabhängig davon, ob sie im Beamten- oder Angestelltenverhältnis stehen (BAG 16. Mai 2002 - 6 AZR 198/01 - zu I 3 c der Gründe) .

    Hierbei handelt es sich um einen Ersatz für die nicht anwendbaren Eingruppierungsregelungen des § 24 BAT-O bzw. § 14 TV-L (vgl. zu § 24 BAT-O BAG 9. November 2005 - 4 AZR 434/04 - Rn. 22; 22. April 2004 - 8 AZR 652/02 - zu II 3 der Gründe; 16. Mai 2002 - 6 AZR 198/01 - zu I 4 der Gründe; zu § 14 TV-L BAG 11. Juli 2012 - 10 AZR 203/11 - Rn. 12; zusammenfassend BAG 16. Mai 2013 - 4 AZR 484/11 - Rn. 35 ff.) .

  • BVerwG, 28.08.2008 - 6 P 12.07

    Mitbestimmung des Personalrats bei der Übertragung einer höher zu bewertenden

    Sie haben in Bezug auf eine Höhergruppierung eine Rechtsstellung, wie sie Beamte bei einer Beförderung haben (vgl. BAG, Urteil vom 16. Mai 2002 - 6 AZR 198/01 - juris Rn. 20).
  • BAG, 25.01.2012 - 4 AZR 264/10

    Eingruppierung einer Diplom-Medizinpädagogin nach dem BAT-O - Lehrtätigkeit an

    Die Vermittlung von Kenntnissen und Fertigkeiten gibt einer Tätigkeit das Gepräge (zur fehlenden Anwendbarkeit der §§ 22, 23 BAT-O im Rahmen der Eingruppierung nach § 2 Nr. 3 Satz 2 ÄndTV Nr. 1 BAG 16. Mai 2002 - 6 AZR 198/01 - zu I 3 b der Gründe mwN, EzBAT BAT M §§ 22, 23 Nr. 102; 18. Mai 1994 - 4 AZR 524/93 - zu B II der Gründe, BAGE 77, 23) , wenn sie für die Tätigkeit maßgebend ist und die Unterrichtstätigkeit mehr als die Hälfte der Gesamtarbeitszeit des Angestellten einnimmt (st. Rspr., ausf. BAG 27. Januar 1999 - 4 AZR 88/98 - zu I 2 a der Gründe, BAGE 91, 8; 8. August 2002 - 8 AZR 647/00 - zu B III 2 a aa der Gründe, AP BAT-O §§ 22, 23 Nr. 23; 24. März 2010 - 4 AZR 721/08 - Rn. 18, AP BAT 1975 §§ 22, 23 Nr. 313) .
  • BAG, 06.05.2009 - 10 AZR 389/08

    Höherwertige Tätigkeit - Anspruch auf Zulage

    Hätten die Tarifvertragsparteien gewollt, dass für den Anspruch auf die Zulage sämtliche Merkmale der höheren Vergütungsgruppe erfüllt sein müssen, wie das bei einer vorübergehend oder vertretungsweise übertragenen Tätigkeit nach § 24 Abs. 1 oder Abs. 2 BAT der Fall war (BAG 16. Mai 2002 - 6 AZR 198/01 - EzBAT BAT §§ 22, 23 M Nr. 102; 18. Juni 1997 - 4 AZR 728/95 - AP BAT-O § 24 Nr. 1), hätten sie die Tarifvorschrift anders formulieren müssen.
  • BAG, 16.03.2023 - 6 AZR 142/21

    Zulage für Vertretungstätigkeit eines handwerklich Beschäftigten - Weitergeltung

    Dabei müssen (auch) in der Person des Beschäftigten alle Voraussetzungen des Tätigkeitsmerkmals bzw. der Tätigkeitsmerkmale der höheren Entgeltgruppe erfüllt sein (§ 12 Abs. 2 Satz 6 TVöD-E; vgl. zu § 24 BAT: BAG 6. Mai 2009 - 10 AZR 389/08 - Rn. 11; 16. Mai 2002 - 6 AZR 198/01 - zu I 3 b der Gründe; 18. Juni 1997 - 4 AZR 728/95 - zu II 4 der Gründe; BeckOK TVöD/Kaiser TVöD-AT § 14 Stand 1. Dezember 2022 Rn. 10; Breier/Dassau aaO Stand Mai 2017/Juni 2018 Rn. 45; Clemens/Scheuring/Steingen/Wiese aaO Rn. 58, 61; Sponer/Steinherr TVöD § 14 Stand April 2017 Rn. 33; Weinmann in HK-TVöD/TV-L 4. Aufl. § 14 Rn. 3 f.) .
  • BAG, 24.01.2007 - 4 AZR 175/06

    Lehrereingruppierung, "Beförderungsanspruch", Rechtsschutz gegen dienstliche

    Gegen diese Gleichstellung bestehen auch keine rechtlichen Bedenken (st. Rspr., vgl. zB BAG 16. Mai 2002 - 6 AZR 198/01 - EzBAT BAT §§ 22, 23 M. Lehrer Nr. 102; 20. April 1994 - 4 AZR 312/93 - BAGE 76, 264, 271 f.).
  • BAG, 24.01.2007 - 4 AZR 424/06

    Lehrereingruppierung - "Beförderungsanspruch" - Rechtsschutz gegen Für die

    Gegen diese Gleichstellung bestehen auch keine rechtlichen Bedenken (st. Rspr., vgl. zB BAG 16. Mai 2002 - 6 AZR 198/01 - EzBAT BAT §§ 22, 23 M. Lehrer Nr. 102; 20. April 1994 - 4 AZR 312/93 - BAGE 76, 264, 271 f.).
  • BAG, 24.01.2007 - 4 AZR 227/06

    Lehrereingruppierung - "Beförderungsanspruch" - Rechtsschutz gegen dienstliche

    Gegen diese Gleichstellung bestehen auch keine rechtlichen Bedenken (st. Rspr., vgl. zB BAG 16. Mai 2002 - 6 AZR 198/01 - EzBAT BAT §§ 22, 23 M. Lehrer Nr. 102; 20. April 1994 - 4 AZR 312/93 - BAGE 76, 264, 271 f.).
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